Debian GNU/Linux ist Freie Software, auch Open Source Software genannt - aber warum muss man dann für Debian GNU/Linux etwas bezahlen?
Freie Software unterscheidet sich von Freibier in einem ganz entscheidenden Punkt: im Preis. Sicher kann es auch schon mal passieren, dass man eine Debian GNU/Linux-CD kostenlos bekommt, aber der Begriff Freie Software beschreibt nicht das Verschenken von CDs. Der Preis, den Sie für eine Debian GNU/Linux-CD bezahlen, setzt sich aus den Kosten für die Zusammenstellung der CD sowie dem Herstellungsprozess, also dem Pressen der CDs und dem Druck der Dokumentation und des Covers, sowie den Kosten, die dem Hersteller der CDs für den Download der Software entstehen, und schließlich auch den Kosten für den Vertrieb der Pakete, zusammen. Sie können die Debian GNU/Linux-Software auf so vielen Rechnern installieren, wie Sie möchten; es fallen keinerlei Lizenzkosten pro Installation an. Sie können die Debian GNU/Linux-CDs beliebig an Freunde und Bekannte verleihen oder auch Kopien der CDs weitergeben - ohne Lizenzkosten. Sie können Debian GNU/Linux auf Ihrem Rechner zu Hause oder in der Firma installieren; Sie zahlen nichts extra dafür.
Natürlich können Sie Debian GNU/Linux aus dem Internet von einem der vielen Debian-GNU/Linux-FTP-Server kopieren und installieren. Bei den momentanen Kosten für Internetzugänge ist dies aber sicherlich teurer als eine CD-ROM.
Zu jedem Debian-GNU/Linux-Paket sind auf den FTP-Servern im Verzeichnis source/ die Programme im Quellcode (source) verfügbar. Diese stehen jedermann zur Verfügung, und jeder kann an der weiteren Entwicklung teilnehmen. Die Möglichkeit, Änderungen an den Quellen vorzunehmen und diese Änderungen an die Hauptentwickler zu geben, damit diese die Änderungen in das Programm aufnehmen, machen die hohe Effektivität der Open-Source-Software aus. Achten Sie darauf, wenn Sie an der Entwicklung freier Software teilnehmen wollen: Nicht jedes Programm, das sich als „Open Source“ bezeichnet, erfüllt dieses Kriterium. Es geht nicht allein darum, Einblick in den Quellcode zu gewähren, wichtig ist auch, dass es jedermann freisteht, Änderungen vorzunehmen und dass auch diese wieder für jedermann zugänglich gemacht werden, indem die Änderungen in den Quellcode einfließen.
Ein dritter entscheidender Punkt ist, dass alle Freie Software auch für alle Zeit Freie Software bleiben muss. Dies schützt Freie Softwareprojekte davor, dass irgendjemand Freie Software zu seinem Eigentum erklärt und „eigene“ Produkte daraus erstellt, die wiederum einer Lizenz unterliegen, die diese Freiheiten nicht weitergibt.
Bei der Bundeszentrale für Politische Bildung ist das Buch „Freie Software“ von Volker Grassmuck sowohl als gedruckte Version als auch zum Download verfügbar. Dieses Buch bietet einen sehr umfassenden Überblick über die Geschichte freier Software und behandelt darüber hinaus auch viele weitere Aspekte die mit freiem Wissen zusammenhängen.
Unter http://openfacts.berlios.de/index.phtml?title=Open-Source-Lizenzen finden sich Informationen zu den Fragen: Was ist eine Software-Lizenz, wie unterscheiden sich die Lizenzen, was ist Copyleft, was darf der Anwender, was der Entwickler?
Auf den Seiten der FSF Europe wird erläutert, warum dem Begriff „Freie Software“ gegenüber dem Begriff „Open Source“ der Vorzug zu geben ist.
Freie Software zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass die Verwendung dieser Software wirklich frei ist. Sie können diese Software einsetzen, wofür Sie wollen; zu Hause, im Büro, privat, kommerziell, zum Spielen, zur Produktion von Filmen, zur Produktion von Waffen. Dieser letzte Punkt mag abschreckend klingen, aber niemand soll in der Verwendung freier Software reglementiert werden.
Es gibt viele verschiedene Lizenzen für „Freie Software“: Einige sind mehr, andere weniger „frei“. Wenn Sie sich für den Einsatz eines speziellen Programms in einem speziellen (zum Beispiel im kommerziellen Einsatz) Bereich interessieren, lesen Sie die Lizenzbedingungen der jeweiligen Software. Diese Lizenzen finden Sie unter /usr/doc/ beziehungsweise /usr/share/doc/.
Richard Stallman fasste dies in den frühen 80er Jahren zusammen und formulierte vier „Freiheiten“:
Die Freiheit, ein Programm für jeden Zweck einsetzen zu dürfen.
Die Freiheit, untersuchen zu dürfen, wie ein Programm funktioniert, und es den eigenen Bedürfnissen anzupassen.
Die Freiheit, Kopien für andere machen zu dürfen.
Die Freiheit, das Programm verbessern zu dürfen und diese Verbesserungen zum allgemeinen Wohl zugänglich zu machen.
Die OSI ist eine Non-Profit-Organisation mit dem Zweck der Organisation und Verbreitung der „Open Source“-Definition für frei verfügbare Software zum Nutzen der Gemeinschaft.
Informationen über die Struktur und Organisation der OSI sowie die verschiedenen Lizenzen für Open-Source-Software finden sich auf der Webseite der Open Source Initiative.
Die von der OSI veröffentlichte „Definition quelloffener Software“ geht auf die von Bruce Perens begonnenen ersten Versionen der „Debian Free Software Guidelines“ (DFSG) zurück. Die DFSG wurden im Juni 1997, nach einer monatelangen E-Mail-Konferenz, endgültig fertig gestellt. Bruce entfernte die Debian-spezifischen Passagen im Text und schuf so die erste Version der „Open Source Definition“.
Die Vorgeschichte der Open Source Initiative beruht auf der gesamten Entwicklungsgeschichte von Unix, der im Internet entwickelten freien Software und der „Hacker-Kultur“.
Das „Open Source“-Label selbst entstand im Rahmen eines strategischen Treffens am 3. Februar 1998 in Palo Alto, California. Dabei waren unter anderem anwesend: Todd Anderson, Chris Peterson (Foresight Institute), John „maddog“ Hall und Larry Augustin (beide Linux International), Sam Ockman (Silicon Valley Linux User's Group) und Eric S. Raymond.
Dieses Treffen, welchem viele Diskussionen auf Mailinglisten vorangingen, war eine Reaktion auf die Ankündigung der Firma Netscape, die Sourcen ihrers Browsers freizugeben. Dieses Projekt wurde später unter dem Namen Mozilla bekannt. Eric S. Raymond wurde von der Firma Netscape im Vorfeld der Ankündigung gebeten, bei der Freigabe des Quellcodes und den damit verbundenen Formalitäten zu helfen.
Die „Open Source“-Definition ist von den Debian Free Software Guidelines () abgeleitet. Bruce Perens verfasste die erste Version, die durch den regen E-Mail-Kontakt mit verschiedenen Debian-Entwicklern im Juni 1997 verfeinert wurde.
Die Open Source Initiative ist mittlerweile als „California public benefit“ (eine nicht-kommerzielle) Vereinigung anerkannt. Die Adresse für Spenden lautet:
Law Offices of Lawrence E. Rosen 702 Marshall St. Ste. 301 Redwood City, CA 94063
Version 1.9
Einführung
„Quelloffen“ („Open Source“) bedeutet nicht nur freien Zugang zum Quellcode. Bei quelloffener Software müssen die Lizenzbestimmungen in Bezug auf die Weitergabe der Software folgenden Kriterien entsprechen:
1. Freie Weitergabe
Die Lizenz darf niemanden in seinem Recht einschränken, die Software als Teil eines Software-Paketes, das Programme unterschiedlichen Ursprungs enthält, zu verschenken oder zu verkaufen. Die Lizenz darf für den Fall eines solchen Verkaufs keine Lizenz- oder sonstigen Gebühren festschreiben.
2. Quellcode
Das Programm muss den Quellcode beinhalten. Die Weitergabe muss sowohl für den Quellcode als auch für die kompilierte Form zulässig sein. Wenn das Programm in irgendeiner Form ohne Quellcode weitergegeben wird, so muss es eine allgemein bekannte Möglichkeit geben, den Quellcode zum Selbstkostenpreis zu bekommen, vorzugsweise als gebührenfreien Download aus dem Internet. Der Quellcode soll die Form eines Programms sein, die ein Programmierer vorzugsweise bearbeitet. Absichtlich unverständlich geschriebner Quellcode ist daher nicht zulässig. Zwischenformen des Codes, so wie sie etwa ein Präprozessor oder ein Konverter („Translator“) erzeugt, sind unzulässig.
3. Abgeleitete Software
Die Lizenz muss Veränderungen und Derivate zulassen. Außerdem muss sie es zulassen, dass die solcherart entstandenen Programme unter denselben Lizenzbestimmungen weitervertrieben werden können wie die Ausgangssoftware.
4. Unversehrtheit des Quellcodes des Autors
Die Lizenz darf die Möglichkeit, den Quellcode in veränderter Form weiterzugeben, nur dann einschränken, wenn sie vorsieht, dass zusammen mit dem Quellcode so genannte „Patch files“ weitergegeben werden dürfen, die den Programmcode bei der Kompilierung verändern. Die Lizenz muss die Weitergabe von Software, die aus verändertem Quellcode entstanden ist, ausdrücklich erlauben. Die Lizenz kann verlangen, dass die abgeleiteten Programme einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer als die Ausgangssoftware tragen.
5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen
Die Lizenz darf niemanden benachteiligen.
6. Keine Einschränkungen bezüglich des Einsatzfeldes
Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Programm in einem bestimmten Bereich einzusetzen. Beispielsweise darf sie den Einsatz des Programms in einem Geschäft oder in der Genforschung nicht ausschließen.
7. Weitergabe der Lizenz
Die Rechte an einem Programm müssen auf alle Personen übergehen, die diese Software erhalten, ohne dass für diese die Notwendigkeit bestünde, eine eigene, zusätzliche Lizenz zu erwerben.
8. Die Lizenz darf nicht auf ein bestimmtes Produktpaket beschränkt sein
Die Rechte an dem Programm dürfen nicht davon abhängig sein, ob das Programm Teil eines bestimmten Software-Paketes ist. Wenn das Programm aus dem Paket herausgenommen und im Rahmen der zu diesem Programm gehörenden Lizenz benutzt oder weitergegeben wird, so sollen alle Personen, die dieses Programm dann erhalten, alle Rechte daran haben, die auch in Verbindung mit dem ursprünglichen Software-Paket gewährt wurden.
9. Die Lizenz darf die Weitergabe zusammen mit anderer Software nicht einschränken
Die Lizenz darf keine Einschränkungen enthalten bezüglich anderer Software, die zusammen mit der lizenzierten Software weitergegeben wird. So darf die Lizenz z. B. nicht verlangen, dass alle anderen Programme, die auf dem gleichen Medium weitergegeben werden, auch quelloffen sein müssen.
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